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REF/BLOG: Steuern & Abgaben in der Land- und Forstwirtschaft
- Grundsteuer A(grarisch): Bund
- http://news.immowelt.at/n/2237-so-berechnet-sich-die-grundsteuer.html
- Grundsteuer B(aulich), Gemeinden
- Abgaben v. Land- und Forstwirtschaftlichen Betrieben
- Die Vorschreibung erfolgt durch das Finanzamt mittels des Erlagscheines „Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben“. Dies führt bei vielen LK-Mitgliedern zu Missverständnissen. Sie ordnen den Betrag auf dem Erlagschein in voller Höhe der Kammerumlage zu. Tatsächlich werden aber mit diesem Erlagschein noch drei weitere Beträge eingehoben, die mehr als die Hälfte des vorgeschriebenen Gesamtbetrages ausmachen und nicht der Landwirtschaftkammer zufließen. Es ist dies ein zusätzlicher Beitrag zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung, ein Beitrag zum Familienlastenausgleich und ein zusätzlicher Beitrag zur Pensionsversicherung.
- Kammerumlage
- Der Kammerumlagehebesatz beträgt 600 % des jeweiligen Grundsteuermessbetrages. Dieser errechnet sich für die ersten € 3650,- Einheitswert (EHW) mit 0,16 % des EHW und für den € 3650,- übersteigenden EHW mit 0,20 % des EHW.
- Einkommenssteuer
- siehe eigenen blog-beitrag
- SVB
- EHW: ~ 24.000
- bemessungsgrundlage svb ~3500 (via tabelle https://www.svb.at/cdscontent/load?contentid=10008.626358&version=1450103440
- Beiträge
- PV 17% ~700
- UV (gedeckelt durch höchstbemess) ~10% ~ 350
- KV(gedeckelt durch höchstbemess) ~1.9% ~70
- höchsbemess 5.670
- beitragsgrundlagenoption
- bemessungsgrundlage ist das einkommen laut est
- mindestbgl